Das Leistungsbild der WEG-Verwaltung orientiert sich am aktuellen Verwaltervertrag des Verbandes der
Immobilienverwalter Hessen e.V. (VdIVH)
Kaufmännische Verwaltung
Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen Überwachung der Hausgeldzahlungen und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft einschl. Einleitung ggf. notwendiger Mahnverfahren
Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Aufstellen eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
Instandhaltung und Instandsetzung
Abwicklung von Schadensfällen
Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
Vergabeverhandlung und Beauftragung
Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
Rechnungsprüfung und -ausgleich
Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
Abschluss notwendiger Versicherungen
Allgemeine Verwaltertätigkeit
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. Vertretern der Eigentümergemeinschaft
Beratung der WEG bezüglich Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiesparmaßnahmen
Durchsetzung der Hausordnung
Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss-Sammlung, Versammlungsniederschrift, gerichtl. Entscheidungen, Pläne, Schließscheine, etc.) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.)
Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
Abschluss und Kündigung der, gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, abzuschließenden Versicherungen
Regelmäßige Hausinspektionen
Enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
Überwachung der Hausmeisterleistungen
Erstellung eines Instandhaltungsplans
Umsetzung behördlicher Auflagen
Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung