WEG-Verwaltung

Das Leistungsbild der WEG-Verwaltung orientiert sich am aktuellen Verwaltervertrag des Verbandes der Immobilienverwalter Hessen e.V. (VdIVH)

Kaufmännische Verwaltung

  • Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen Überwachung der Hausgeldzahlungen und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft einschl. Einleitung ggf. notwendiger Mahnverfahren
  • Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

  • Aufstellen eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
  • Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
  • Vergabeverhandlung und Beauftragung
  • Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
  • Rechnungsprüfung und -ausgleich
  • Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Abschluss notwendiger Versicherungen

Allgemeine Verwaltertätigkeit

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. Vertretern der Eigentümergemeinschaft
  • Beratung der WEG bezüglich Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiesparmaßnahmen
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss-Sammlung, Versammlungsniederschrift, gerichtl. Entscheidungen, Pläne, Schließscheine, etc.) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
  • Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.)
  • Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
  • Abschluss und Kündigung der, gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, abzuschließenden Versicherungen
  • Regelmäßige Hausinspektionen
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
  • Überwachung der Hausmeisterleistungen
  • Erstellung eines Instandhaltungsplans
  • Umsetzung behördlicher Auflagen
  • Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung
  • Verkehrssicherungspflicht

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