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Mietverwaltung
Die Mietverwaltung umfasst neben den allgemeinen Dienstleistungen auch die Bereiche der kaufmännischen und technischne Verwaltung ab
Allgemeine Dienstleistungen
Verwaltung von Mietshäusern (Wohnen und Gewerbe) für die Eigentümer
Intensive Zusammenarbeit mit den Eigentümern
Laufende Bewirtschaftung und Instandhaltung
Beratung der Eigentümer bezüglich Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Kaufmännische Verwaltung
Abschluss von Mietverträgen, einschl. Abnahme und Übergabe der Wohnungen
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis
Führung der Mietkautionen
Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
Prüfung und Begleichung aller Bewirtschaftungskosten
Sprechzeiten für die Mieter
Prüfung des Versicherungsbedarfs, Abschluss notwendiger Versicherungen
Abwicklung von Schadesfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
EDV-unterstützte Buchhaltung einschl. Führung des Liegenschaftskontos
Durchführung der Hausgeldzahlungen bei WEG-Eigentum
Erstellung einer übersichtlichen Perioden- und Jahresabrechnung
Anlegen der Instandhaltungsrücklage
Technische Verwaltung
Durchführung regelmäßiger Hausinspektionen und Überwachung des baulichen Zustandes
Einstellung, Überwachung, ggf. Entlassung von Hilfskräften oder Beauftragung von Hausmeisterdiensten
Umsetzung behördlicher Auflagen
Beauftragung und Überwachung notwendiger Wartungsarbeiten, Abschluss von Wartungsverträgen
Beauftragung und Überwachung von Fremdleistungen für Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung
Beauftragung von Firmen mit der Durchführung notwendiger oder (bei WEG-Eigentum) beschlossener Arbeiten, unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien
Überwachung der Schönheitsreparaturen, Wohnungsendabnahme bei Auszug
Beauftragung, Überwachung und Abnahme von Instandsetzungsarbeiten
Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung
Verkehrssicherungspflicht
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