Mietverwaltung

Die Mietverwaltung umfasst neben den allgemeinen Dienstleistungen auch die Bereiche der kaufmännischen und technischne Verwaltung ab

Allgemeine Dienstleistungen

  • Verwaltung von Mietshäusern (Wohnen und Gewerbe) für die Eigentümer
  • Intensive Zusammenarbeit mit den Eigentümern
  • Laufende Bewirtschaftung und Instandhaltung
  • Beratung der Eigentümer bezüglich Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Kaufmännische Verwaltung

  • Abschluss von Mietverträgen, einschl. Abnahme und Übergabe der Wohnungen
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis
  • Führung der Mietkautionen
  • Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
  • Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
  • Prüfung und Begleichung aller Bewirtschaftungskosten
  • Sprechzeiten für die Mieter
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs, Abschluss notwendiger Versicherungen
  • Abwicklung von Schadesfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • EDV-unterstützte Buchhaltung einschl. Führung des Liegenschaftskontos
  • Durchführung der Hausgeldzahlungen bei WEG-Eigentum
  • Erstellung einer übersichtlichen Perioden- und Jahresabrechnung
  • Anlegen der Instandhaltungsrücklage

Technische Verwaltung

  • Durchführung regelmäßiger Hausinspektionen und Überwachung des baulichen Zustandes
  • Einstellung, Überwachung, ggf. Entlassung von Hilfskräften oder Beauftragung von Hausmeisterdiensten
  • Umsetzung behördlicher Auflagen
  • Beauftragung und Überwachung notwendiger Wartungsarbeiten, Abschluss von Wartungsverträgen
  • Beauftragung und Überwachung von Fremdleistungen für Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung
  • Beauftragung von Firmen mit der Durchführung notwendiger oder (bei WEG-Eigentum) beschlossener Arbeiten, unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien
  • Überwachung der Schönheitsreparaturen, Wohnungsendabnahme bei Auszug
  • Beauftragung, Überwachung und Abnahme von Instandsetzungsarbeiten
  • Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung
  • Verkehrssicherungspflicht

WEG-Verwaltung

Mietverwaltung

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